THG-Quotenmarkt: Preisentwicklung, weiteres Gesetzgebungsverfahren zur Weiterentwicklung der THG-Quote

In den Kalenderwochen 10 und 11 zeigte sich der Markt für THG-Zertifikate zunächst vergleichsweise ruhig. Die Handelsaktivitäten blieben zu Beginn verhalten, und zum Ende der KW 10 sowie zu Beginn der KW 11 war ein Rückgang der Preisniveaus zu beobachten. Gegen Mitte der KW 11 kam jedoch wieder mehr Bewegung in den Markt. In der Folge zogen auch die Preise für THG-Quoten an. Treiber dieser Entwicklung waren unter anderem steigende HVO-Prämien.

Für No Cap THG-Zertifikate des Handelsjahres 2025 wurden in KW 10 Preise zwischen 230 und 240 €/t CO2eq gehandelt (Durchschnittspreis: rund 235 €/t CO2eq). In der darauffolgenden KW 11 gab das Preisniveau leicht nach und bewegte sich in einer Spanne zwischen 225 und 230 €/t CO2eq (Durchschnittspreis: 227,50 €/t CO2eq).

No Cap THG-Zertifikate des Handelsjahres 2026 notierten in KW 10 zunächst zwischen 430 und 475 €/t CO2eq (Durchschnittspreis: etwa 450 €/t CO2eq). In KW 11 sank das Preisniveau auf 425 bis 445 €/t CO2eq (Durchschnittspreis: rund 435 €/t CO2eq) und damit um etwa 15 €/t CO2eq gegenüber der Vorwoche. Zum Ende der KW 11 stiegen die Preise auf 445 bis 460 €/t CO2eq. Der GJ-Preis für die fortschrittliche Unterquote 2026 bewegte sich in beiden Wochen weiterhin deutlich unterhalb von 1 €/GJ.

Für THG-Zertifikate des Handelsjahres 2027 lag das Preisniveau in KW 10 zwischen 280 und 300 €/t CO2eq. In KW 11 verringerte sich die Spanne auf 260 bis 280 €/t CO2eq.

Doppelt anrechenbare THG-Zertifikate des Handelsjahres 2025 wurden in den Kalenderwochen 10 und 11 in einer Spanne zwischen 450 und 465 €/t CO2eq gehandelt.

Parallel richtet sich der Blick vieler Marktteilnehmer auf die politischen Entwicklungen in Berlin. Nach aktueller Tagesordnung entscheidet der Bundestag am 19. März 2026 um 15:10 Uhr in zweiter und dritter Lesung über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote.

Dem Termin gingen intensive Beratungen im federführenden Umweltausschuss des Bundestages voraus. Im Rahmen dieser Beratungen fand am 4. März eine öffentliche Anhörung statt, bei der Vertreterinnen und Vertreter aus Industrie, Umweltorganisationen und Verbänden ihre Stellungnahmen zu den geplanten Änderungen der THG-Quote darlegten. Auf Grundlage dieser Beratungen erstellt der Ausschuss eine Beschlussempfehlung, die als Grundlage für die weiteren Beratungen und Abstimmungen im Bundestag dient und vor der Plenarsitzung veröffentlicht wird.

In der zweiten Lesung wird der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der THG-Quote im Plenum des Bundestages erneut beraten. Abgeordnete können Änderungsanträge einbringen, über die unmittelbar abgestimmt wird. Anschließend folgt die dritte Lesung, die in der Regel mit der Schlussabstimmung über das Gesetz endet. Änderungsanträge sind in dieser Phase nur noch durch Fraktionen oder durch mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages zulässig und müssen sich auf Änderungen aus der zweiten Lesung beziehen.

Stimmt der Bundestag dem Gesetzentwurf zu, wird das Gesetz an den Bundesrat weitergeleitet. Dieser kann den Gesetzestext nicht mehr ändern, jedoch den Vermittlungsausschuss anrufen, falls er seine Zustimmung verweigert. Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens unterzeichnet der Bundespräsident das Gesetz, anschließend wird es im Bundesgesetzblatt verkündet.

Sofern das verabschiedete Gesetz im Punkt des Inkrafttretens nicht vom aktuellen Entwurf abweicht, sollen die Änderungen an den Regelungen zur THG-Quote mit Beginn des Verpflichtungsjahres 2026 greifen. Nach aktuellen Informationen ist davon auszugehen, dass der Gesetzentwurf noch an einigen Stellen nachjustiert wird.