THG-Quotenmarkt: Preisentwicklung, Übererfüllung der THG-Quote in 2024 gestiegen, RED III-Kabinettsberatung erneut verschoben

In den vergangenen beiden Wochen zeigte sich der Markt für THG-Zertifikate stabil, begleitet von einer leichten Aufwärtsbewegung nach zuvor kurzfristig rückläufigen Preisen.

Für No Cap THG Zertifikate des Handelsjahres 2025 lagen die Preise in KW 46 zwischen 215 und 225 €/t CO2eq. In der 47. KW notierten die Preise zwischen 220 und 230 €/t CO2eq und lagen damit leicht über dem Niveau der Vorwoche.

Fortschrittliche, doppelt anrechenbare THG Zertifikate wurden in KW 46 in einer Range von 395 bis 405 €/t CO2eq gehandelt. In KW 47 zogen die Preise an und lagen durchschnittlich bei rund 420 €/t CO2eq, mit Handelsabschlüssen zwischen 415 und 430 €/t CO2eq.

Für die Handelsjahre 2026 und 2027 wurden ebenfalls steigende Preise registriert. 2026er Zertifikate notierten zuletzt zwischen 360 bis 380 €/t CO2eq (+40 €), die 2027er Quoten zwischen 265 bis 275 €/t CO2eq (+ 40 €).

Der Markt zeigte sich auch nach Veröffentlichung der vorläufigen Zollstatistik für 2024 stabil. Die Statistik liefert Einblick in die eingesetzten Erfüllungsoptionen für die THG-Quote und wie hoch die gesamte Übererfüllungsmenge ausfiel, die gemäß § 4a der 38. BImSchV in 2027 angerechnet werden darf.

Die Höhe der Übererfüllung gilt branchenweit als wesentlicher Indikator, da sie Rückschlüsse darauf zulässt, in welchem Umfang 2027 Erfüllungsoptionen wie Biokraftstoffe benötigt werden und wie sich die Nachfrage nach THG-Zertifikaten entwickeln wird. Für 2026 ist der Bedarf etwas klarer einzuschätzen, da verpflichtete Unternehmen, die THG-Quote von 12 % (laut aktuellem Referentenentwurf) von Grund auf neu erfüllen müssen und keine Übertragungen aus dem Vorjahr einsetzen dürfen.  

Die Statistik weist eine Übererfüllung von 6.703.644 t COeq aus, ein Plus von fast 400.000 t CO2eq gegenüber der Übererfüllung von 2023 und entspricht damit in etwa den Erwartungen der Marktakteure.  

Auffällig ist der deutliche Anstieg der zur Quotenerfüllung eingesetzten Biomethanmengen. Diese erhöhten sich von 1.868GWh im Jahr 2023 auf 3.827GWh im Jahr 2024 (+105 %). Auch die Strommengen stiegen von 3.219GWh auf 5.262GWh (+64 %). Im Gegensatz dazu gingen die Beimischungsmengen zurück und fielen von insgesamt 4.594Mio.Liter auf 3.840Mio.Liter (-16 %).

Auch am 19. November 2025 blieb der erwartete Kabinettsbeschluss zum RED III-Referentenentwurf aus. Die Beratung ist nach aktueller Planung nun für den 3. Dezember vorgesehen. Der anfänglich für den 8. Oktober terminierte Beschluss, verzögert sich damit erneut, ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2026 erscheint mittlerweile unrealistisch, wenngleich Marktteilnehmer davon ausgehen, dass das Gesetz rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten könnte. Die wiederholten Verschiebungen deuten darauf hin, dass der Entscheidungsprozess noch nicht final abgeschlossen ist und einzelne Passagen noch auf dem Prüfstand stehen könnten, wodurch Änderungen am Entwurf sowie dem zuletzt in die Öffentlichkeit geratenen Leak weiterhin möglich und sogar wahrscheinlich bleiben.

Die Branche verfügt damit weiter über keine ausreichende Planungssicherheit für 2026, ein Umstand der sowohl verpflichtete Unternehmen als auch Produzenten/Inverkehrbringer von nachhaltigen Kraftstoffen vor erhebliche Herausforderungen stellt. Es bleibt unklar, welche Anforderungen im Jahr 2026 erfüllt werden müssen und unter welchen konkreten Rahmenbedingungen Angebote und Verträge ausgestaltet werden können.