THG-Quotenmarkt: Preisentwicklung, Kabinettsberatung für den 5. November anberaumt

Die Preise für THG-Zertifikate steigen weiter kräftig. In KW 42 und 43 erreichten diese einen neuen Höchststand.

No Cap THG-Zertifikate des Handelsjahres 2025 bewegten sich in KW 42 im Korridor zwischen 195 und 200 €/t CO2eq. In KW 43 zog der Kurs weiter an und notierte zwischen 200 und 210 €/t CO2eq.  

Noch deutlicher fiel die Preissteigerung im Bereich der fortschrittlichen doppelt anrechenbaren THG-Zertifikate aus. In KW 42 lagen die Preise bei 360 bis 380 €/t CO2eq. In KW 43 stiegen sie auf 390 bis 430 €/t CO2eq. Zum Vergleich: In der ersten Oktoberwoche lagen die Preise im Medium bei 320 €/t CO2eq und damit etwa 100 € unter dem aktuellen Niveau. In den vergangenen Tagen vermeldete eine Vielzahl an Stimmen, dass der Wegfall der Doppelanrechnung und eine deutliche Verschärfung bzw. Abschaffung des Vertrauensschutzes als gesichert gelten. Dennoch existieren derzeit keine gesicherten Informationen zu den Ergebnissen, die eine überarbeitete Fassung des 1. Entwurfs zutage bringen dürften.

Der durchschnittliche Handelspreis der 2026er Quote lag bei etwa 330 €/t CO2eq. Erste Richtwerte des GJ-Preises 2026 für fortschrittliche Unterquote liegen zwischen 3 bis 4 €/GJ, dürften aber noch keine belastbare Marktindikation darstellen. Die 2027er Zertifikate notierten bei etwa 230 €/t CO2eq.

Die Kabinettsbesprechung zum RED III-Gesetzesentwurf wurde auf den 5. November 2025 neu terminiert (zuletzt war sie für den 29. Oktober erwartet). Die daraus resultierende Verzögerung im ohnehin ambitionierten Zeitplan wird in Markt- und Verbandskreisen als kritisch eingestuft. Marktteilnehmer befürchten, dass die RED III-Regelung nicht rechtzeitig zum 1. Januar 2026 in Kraft treten könnte. Die Initiative Klimabetrug Stoppen, ein Verbund aus über 120 Mitgliedern aus Verbänden und Unternehmen, fordert in einer aktuellen Pressemitteilung ein „zwingendes Inkrafttreten aller Änderungen zum 1.1.2026“. Ein späteres Wirksamwerden der Maßnahmen zur Betrugsvorbeugung und Marktbelebung würde für viele Unternehmen zu spät kommen.

Kurzer Nachtrag zum Marktbericht KW 40/41 2025
Im Marktbericht KW 40 und 41 hieß es: „Quotenverpflichtete Unternehmen äußern zunehmend Bedenken hinsichtlich der Erfüllung der THG-Quote ab dem Jahr 2028. Können in 2027 noch viele Unternehmen Vorträge aus den Jahren 2024, 2025 und 2026 im Portfolio geltend machen, entfällt diese Möglichkeit ab 2028.“ Diese Formulierung war in Teilen missverständlich. Gemeint war, dass Marktakteure im Jahr 2027 Überhänge aus mehreren Jahren (2024-2026) anrechnen können, während im Verpflichtungsjahr 2028 nur der Überhang aus dem unmittelbar vorangegangen Jahr (2027) berücksichtigt wird. Eine generelle Abschaffung der Übertragungsmöglichkeit war damit nicht gemeint und ist seitens des Gesetzgebers nicht vorgesehen.