Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der 14degrees Quotenhandelsplattform

 

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der von der 14degrees GmbH, Rheinstraße 82, 49090 Osnabrück („14degrees“) bereitgestellten Quotenhandelsplattform zur Vermittlung von Verträgen über die Übernahme von Treibhausgasminderungspflichten im Sinne des § 37a Absatz 1 und 4 BImSchG („THG-Minderungspflichten“ ) zwischen zur Erfüllung von Treibhausgasminderungspflichten Verpflichteten („Quotenverpflichtete“) und Dritten im Sinne des § 37a Absatz 6 BImSchG („nicht quotenverpflichtete Dritte“) oder Dritten im Sinne des § 37a Absatz 7 BImSchG („quotenverpflichtete Dritte“) sowie Projektträgern im Sinne der Upstream-Emissions-Minderungsverordnung („UERV“). Nicht quotenverpflichtete Dritte und quotenverpflichtete Dritte sowie Projektträger werden gemeinsam als Quotenerfüller bezeichnet. Quotenverpflichtete und Quotenerfüller unterfallen dem Begriff Quotenhändler. Die Nutzung der Plattform durch die Quotenhändler erfolgt auf Basis dieser AGB.
  2. Die Plattform ermöglicht es Quotenverpflichteten und Quotenerfüllern, Gesuche und Angebote für die Übernahme der Erfüllung von Treibhausgasminderungspflichten abzugeben und sich entsprechend in Vorverträgen zum Abschluss von Verträgen über die Erfüllung von Treibhausgasminderungspflichten im Sinne des § 37a Absatz 6 und 7 BImschG sowie von Verträgen über die Erfüllung von Treibhausgasminderungspflichten unter Nutzung der Erfüllungsoption Upstream-Emissionsminderung gemäß 37a Absatz 5 Nummer 5 BImSchG („Quotenverträge“) zu verpflichten („Quotenhandelsgeschäfte“).
  3. 14degrees ist lediglich Vermittler zwischen den Quotenhändlern. 14degrees wird nicht Vertragspartner der Quotenhändler in Quotenhandelsgeschäften oder Quotenverträgen und aus diesen weder berechtigt noch verpflichtet. Die Quotenhandelsgeschäfte und Quotenverträge kommen ausschließlich zwischen den Quotenverpflichteten und Quotenerfüllern zustande.

§ 2 Registrierung und Nutzer

  1. Die Nutzung der Plattform erfordert eine Registrierung. Zur Registrierung werden zunächst Daten in einer Eingabemaske abgefragt. Interessierte Quotenhändler stellen unter Angabe der abgefragten Daten auf der Website der Quotenhandelsplattform eine Anfrage auf Registrierung an 14degrees. Dabei wird auch die Zustimmung zu diesen AGB und die Kenntnisnahme von der Datenschutzerklärung erklärt. 14degrees kann die Anfrage auf Basis der angegebenen Daten ablehnen oder wird dem Anfragenden die notwendigen Informationen für ein Onboarding-Treffen zwischen 14degrees und Anfragendem zukommen lassen. Das Onboarding-Treffen findet als persönliches Treffen oder via Online-Besprechung zwischen 14degrees und dem Anfragenden statt. Das Onboarding-Treffen dient dazu, zu prüfen, ob der Anfragende als Quotenhändler und Nutzer der Plattform in Frage kommt. 14degrees ist in der Entscheidung, einen Anfragenden als Nutzer der Plattform zuzulassen, frei. Ein Anspruch des Anfragenden auf Zulassung als Nutzer besteht nicht. Die Bestätigung der Zulassung erfolgt via E-Mail von 14degrees an den Anfragenden und die Übermittlung der Zugangsdaten. Mit der Zulassung durch 14degrees wird die Registrierung abgeschlossen und ein Nutzerkonto erstellt. Durch die Registrierung kommt zwischen 14degrees und dem anfragenden Quotenhändler ein Nutzungsvertrag auf Basis dieser AGB zustande.
  2. Zur Registrierung und Nutzung der Plattform sind solche Personen berechtigt, die Quotenverpflichtete und/oder Quotenerfüller im Sinne der AGB sind oder bei denen auf Basis der zum Zeitpunkt der Registrierung bekannten Tatsachen zu erwarten ist, dass sie Quotenverpflichtete oder Quotenerfüller werden. Die Registrierung eines Quotenhändlers darf nur von deren vertretungsberechtigten Person(en) vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss bzw. müssen.
  3. Registrierte Quotenhändler können ihren Nutzerkonten neben dem mindestens notwendigen vertretungsberechtigten Administrator-Benutzers weitere Benutzer zuordnen, die dem Unternehmen zugehörig sind. Die Zuordnung erfolgt über eine Funktion auf der Quotenhandelsplattform, durch die eine E-Mail mit Zugangsdaten an den Benutzer versandt wird. Eine Registrierung eines Benutzers ist nur mit Zuordnung zu einem registrierten Quotenhändler möglich. Benutzern ist durch den Quotenhändler eine von drei Berechtigungsstufen zuzuordnen. Ein Administrator-Benutzer ist berechtigt, die Kontingentfunktion der Quotenhandelsplattform wie unter § 3 Absatz 4 beschrieben zu nutzen, Gesuche oder Angebote im Sinne des § 4 einzustellen und anzunehmen. Ein Nutzer mit Handlungsvollmacht verfügt über die Berechtigungen des Administrator-Benutzers mit Ausnahme der Berechtigung zur Nutzung der Kontingentfunktion. Der Nutzer ohne Handlungsvollmacht verfügt lediglich über eine Leseberechtigung und ist nicht dazu berechtigt, den Quotenhändler auf der Plattform zu vertreten. Durch die Anlage der Benutzerkonten erteilt der Quotenhändler dem jeweiligen Benutzer die notwendigen Vollmachten, um ihn entsprechend der Handlungsoptionen seiner Berechtigungsstufe vertreten zu können. Der Quotenhändler stellt sicher, dass seine Benutzer nur auf der Quotenhandelsplattform aktiv sind, solange ihre entsprechenden Vollmachten wirksam sind.
  4. Administratoren, Nutzer mit Handlungsvollmacht und Nutzer ohne Handlungsvollmacht sind Vertreter des jeweiligen Quotenhändlers. Die Handlungen von Administratoren, Nutzern mit Handlungsvollmacht und Nutzern ohne Handlungsvollmacht auf der Quotenhandelsplattform werden dem jeweiligen Quotenhändler zugerechnet.
  5. Die Registrierung und Nutzung der Plattform steht nur juristischen Personen und Personengesellschaften offen , die die Plattform als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB nutzen.
  6. Quotenhändler sind verpflichtet, alle im Rahmen der Registrierung abgefragten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so sind Quotenhändler verpflichtet, die Angaben in ihrem Konto unverzüglich zu aktualisieren. Quotenhändler bestätigen mit der Registrierung die Einhaltung der für sie in den Absätzen 2-4 dargestellten Anforderungen.
  7. Quotenhändler sind verpflichtet, ihr Passwort und die Passwörter ihrer Benutzer für den Login auf der Quotenhandelsplattform geheim zu halten und den Zugang zu ihrem Nutzerkonto gegen Missbrauch zu sichern. Nutzungsberechtigte Personen sind zur entsprechenden Geheimhaltung aufzufordern. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von einem Zugangspasswort erhalten haben, ist das Passwort unverzüglich zu ändern. Bestehen Anhaltspunkte für den Missbrauch des Nutzerkontos, sind Quotenhändler verpflichtet, 14degrees unverzüglich in Textform über diesen Missbrauch zu informieren. Die Information ist an folgende E-Mail-Adresse zu richten service@14degrees.de. 14degrees wird das entsprechende Nutzerkonto nach Zugang der Information innerhalb der Geschäftszeiten der 14degrees 09:00 bis 17:00 Uhr sperren.
  8. Die Registrierung und Nutzung der Plattform ist grundsätzlich kostenlos. Lediglich im Fall des Abschlusses eines Quotenhandelsgeschäfts oder eines Quotenvertrags auf Grund eines auf der Quotenhandelsplattform veröffentlichten Gesuchs oder Angebots entsteht ein Provisionsanspruch gemäß § 7 dieser AGB.

§ 3 Plattformkonzept

  1. Die Quotenhandelsplattform ermöglicht es Quotenverpflichteten und Quotenerfüllern Quotenhandelsgeschäfte miteinander zu schließen.
  2. Dazu wird ein Marktplatz im Sinne des § 4 dieser AGB bereitgestellt, auf dem die Quotenverpflichteten Gesuche und die Quotenerfüller Angebote betreffend die Übernahme der Erfüllung von THG-Minderungspflichten abgeben und annehmen können. Weitere Details zum Marktplatz sind unter § 4 dieser AGB geregelt.
  3. Quotenhändler können die aktuell auf dem Marktplatz von ihnen eingestellten offenen Gesuche und offenen Angebote einsehen.
  4. Quotenhändler können die seit Beginn der Registrierung von ihnen auf der Quotenhandelsplattform abgeschlossenen Quotenhandelsgeschäfte einsehen.
  5. Die Quotenhandelsplattform verfügt über eine Kontingentfunktion. In der Kontingentfunktion können die Administratoren-Benutzer durch die Bestimmung eines Kaufkontingents und eines Verkaufskontingents begrenzen, in welchem Umfang die Administratoren-Benutzer und Benutzer mit Handlungsvollmacht Angebote und Gesuche für die Erfüllung von Treibhausgasminderungspflichten im Namen des Unternehmens auf dem Marktplatz einstellen und Angebote und Gesuche im Namen des Unternehmens annehmen können. Im Rahmen der Kontingente können Grenzen in Unterkategorien für bestimmte Varianten von Erfüllungsoptionen im Sinne des § 37a Absatz 5 BImSchG (beispielsweise Fortschrittliche Quote) erstellt werden.
  6. 14degrees stellt auf der Quotenhandelsplattform Standard-Quotenverträge unter den Bedingungen des § 6 zur Verfügung.
  7. Etwaige weitere Funktionen, die auf der Quotenhandelsplattform zu einem bestimmten Zeitpunkt bereitgestellt werden, ergeben sich aus der zu diesem Zeitpunkt jeweils aktuell einsehbaren FAQ-Liste auf der Quotenhandelsplattform.
  8. 14degrees steht es frei, die auf der Quotenhandelsplattform angebotenen Funktionen und Inhalte im Sinne des Absatz 3 bis 7 zu erweitern oder zu entfernen.

§ 4 Marktplatz und Vertragsschluss

  1. Auf dem Marktplatz der Quotenhandelsplattform können Quotenverpflichtete Gesuche zur Übernahme der Erfüllung von Treibhausgasminderungspflichten durch Quotenerfüller einstellen. Quotenerfüller können Angebote zur Übernahme der Treibhausgasminderungspflichten für Quotenverpflichtete einstellen.
  2. Um ein Gesuch oder ein Angebot einstellen zu können, müssen sämtliche in der Eingabemaske des Marktplatzes abgefragten Angaben beantwortet werden.
  3. Zu den in Angeboten und Gesuchen abgefragten und auf dem Marktplatz von möglichen Vertragspartnern einsehbaren Angaben finden sich detaillierte Erklärungen im Glossar der Quotenhandelsplattform. Quotenhändler sind verpflichtet, sich vor Einstellen des Angebots oder Gesuchs sowie vor Annahme eines Angebots oder Gesuchs über die Bedeutung der Angaben zu informieren. Die Quotenhändler sind weiter verpflichtet sicherzustellen, dass die von Ihnen eingestellten Angebote und Annahmen von Gesuchen auf Erfüllungsoptionen beruhen, die den jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen genügen, um als Erfüllungsoption im Sinne des § 37a Absatz 5 BImSchG zur Erfüllung von Treibhausgasminderungspflichten nach § 37a Absatz 1 und 4 BImSchG genutzt werden können.
  4. Den Quotenhändlern steht es frei zu wählen, ob sie das Gesuch oder das Angebot unter Nutzung eines von 14degrees bereitgestellten Standardvertrags einstellen wollen. Durch das Auswählen des Feldes „Standardvertrag“ erklärt der Quotenhändler, dass für den Abschluss des Quotenvertrags der für das jeweilige Quotenhandelsgeschäft passende Standardvertrag genutzt werden soll, dessen Musterfassung ohne die für das jeweilige Quotenhandelsgeschäft spezifischen Details auf der Quotenhandelsplattform bereitgestellt wird. Existiert für das konkrete Quotenhandelsgeschäft zum Zeitpunkt der Annahme des Angebots kein passender Standardvertrag kann das Feld „Standardvertrag“ nicht ausgewählt werden.
  5. Dem Quotenhändler steht es weiter frei zu wählen, ob sie das Gesuch oder das Angebot unter Nutzung eines im Gesuch eindeutig benannten Händlervertragsmuster einstellen wollen, das auf der Quotenhandelsplattform veröffentlicht ist. Durch die Auswahl eines bestimmten auf der Quotenhandelsplattform veröffentlichten Händlervertragsmusters erklärt der Quotenhändler, dass für den Abschluss des Quotenvertrags das ausgewählte Händlervertragsmuster genutzt werden soll.
  6. Stellt der Quotenhändler das Gesuch oder das Angebot ein, wird es auf dem Marktplatz der Quotenhandelsplattform veröffentlicht. Die in der Eingabemaske ausgewählten Angaben sind für andere registrierte Quotenhändler einsehbar. Jedem Angebot oder Gesuch wird eine individuelle ID zugeordnet. Das Angebot oder Gesuch gibt nicht den Namen des einstellenden Quotenhändlers, sondern nur die individuelle ID an. Diese ID kann durch 14degrees einem hinter einem Angebot oder Gesuch stehenden Quotenhändler zweifelsfrei zugeordnet werden.
  7. Die Quotenhandelsplattform bietet ein „Whitelisting-Feature“. Dieses beinhaltet eine Datenbank, auf der potentielle Quotenhändler, unabhängig davon, ob sie auf der Quotenhandelsplattform tatsächlich registriert sind unter Nennung ihrer Firmierung dargestellt sind. Quotenhändler haben die Option das White-Listing-Feature für ihr Nutzerkonto zu aktivieren. Dazu müssen sie stets mindestens 10 Unternehmen aus der von 14degrees zur Verfügung gestellten Liste der Unternehmen auf ihre White-List aufnehmen. . Hiermit erklären Sie, dass die ausgewählten Quotenhändler ihren Know-Your-Customer-Prozess erfolgreich durchlaufen haben und das Unternehmen als Vertragspartner für Quotenhandelsgeschäfte in Betracht kommt.
  8. Die Quotenhandelsplattform bietet bei Quotenhandel mit Ladestrom weiter die Option für die Quotenhändler einen Account der ceswap-Plattform der ceswap digital solutions GmbH, Danneckerstraße 4, 70812 Stuttgart auf der Plattform zu hinterlegen und die Nutzung der ceswap Funktion zur Verifizierung von Bescheinigungen des Umweltbundesamts im Sinne des § 8 Absatz 2 38. BImSchV auf der Quotenhandelsplattform anzubieten bzw. anzufordern. Ceswap bietet eine Verifizierung dafür, dass eine Bescheinigung im Sinne des vorstehenden Satzes nur einmalig genutzt wurde. Besteht ein ceswap-Account und ist dieser auf der Quotenhandelsplattform eingestellt, kann der Quotenhändler bei Einstellen eines Gesuchs die Option „ceswap verifizierte Quoten kaufen“ auswählen. Damit erklärt er, dass er ein Quotenhandelsgeschäft nur mit solchen Quotenhändlern schließen will, die die Verifizierungsfunktion von ceswap nutzen. Sein Gesuch kann nur von solchen Quotenhändlern angenommen werden, die ebenfalls über einen Account auf der ceswap Plattform verfügen und diesen auf der Quotenhandelsplattform eingestellt haben. Umgekehrt kann ein Quotenhändler bei Einstellen eines Angebots angeben, dass er die Quote via ceswap verifizieren kann. Ein solches Angebot kann auch von Quotenhändlern angenommen werden, die keinen ceswap Account hinterlegt haben. In diesem Fall ist die Verifizierung der Quote via ceswap für den anbietenden Quotenhändler nicht verpflichtend. 14degrees bietet lediglich die Möglichkeit sich zur Nutzung der ceswap-Funktion im Rahmen des Einstellens von Angeboten und Gesuchen für Quotenhändler zu äußern. Die Funktion als solche wird ausschließlich über ceswap abgewickelt.
  9. Stellt ein Quotenhändler ein Angebot oder ein Gesuch ein, so gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Quotenhandelsgeschäfts unter den in der Eingabemaske gewählten Vertragsbedingungen ab. Nutzt ein Quotenhändler das White-Listing Feature im Sinne der Ziffer 7 ist das Angebot nur gegenüber denjenigen Quotenhändlern verbindlich, die zum Zeitpunkt des Einstellens des Gesuchs oder Angebots auf der Whitelist des einstellenden Quotenhändlers ausgewählt sind. Versucht ein Quotenhändler das Angebot oder Gesuch im Sinne der Ziffer 7 anzunehmen, der zu diesem Zeitpunkt nicht auf der Whitelist des einstellenden Quotenhändlers gelistet ist, wird ihm nach der Auswahl „Angebot annehmen“ oder „Gesuch annehmen“ mitgeteilt, dass das Quotenhandelsgeschäft auf Grund des White-Listing Features nicht zustande kommt. In diesem Fall, kann der Quotenhändler 14degrees kontaktieren, um den Namen des einstellenden Quotenhändlers zu erfahren. Der andere Quotenhändler kann in diesem Fall durch 14degrees informiert werden. 14degrees kann mit Zustimmung des einstellenden Quotenhändlers dem anderen Quotenhändler seine Firmierung mitteilen. 14degrees ist nicht zur Vermittlung zwischen den Quotenhändlern verpflichtet.
    Das Angebot im Sinne der Ziffer 8 nimmt ein anderer Quotenhändler an, indem er die entsprechende Schaltfläche auswählt und daraufhin den Abschluss des Quotenhandelsgeschäfts zu dem im Angebot oder Gesuch gewählten Vertragsbedingungen durch die Auswahl von „Angebot annehmen“ oder „Gesuch annehmen“ bestätigt. Nutzt ein Quotenhändler das White-Listing Feature im Sinne der Ziffer 7 ist seine Annahme nach dieser Ziffer nur gegenüber Quotenhändlern verbindlich, die im Zeitpunkt des Versuchs der Erklärung der Annahme auf der White-List des annehmenden Quotenhändlers ausgewählt sind. Versucht ein Quotenhändler das Angebot oder Gesuch im Sinne der Ziffer 7 eines Quotenhändlers anzunehmen, der zu diesem Zeitpunkt nicht auf der Whitelist des annehmenden Quotenhändlers gelistet ist, wird ihm nach der Auswahl „Angebot annehmen“ oder „Gesuch annehmen“ mitgeteilt, dass das Quotenhandelsgeschäft auf Grund des White-Listing Features nicht zustande kommt. Ziffer 9 Sätze 4 bis 6 gelten entsprechend.
  10. Durch die Annahme des Angebots kommt ein Quotenhandelsgeschäft zwischen den Quotenhändlern zustande. Danach verpflichten sich die Quotenhändler, einen den Anforderungen des § 37a Absatz 6 oder 7 BImSchG entsprechenden Quotenvertrag in schriftlicher Form zu schließen.
  11. Hat der Quotenhändler bei Einstellen seines Gebots oder Gesuchs die Option „Stacking“ ausgewählt, erklärt er damit, dass der Quotenvertrag erst zum 15. März des auf das Verpflichtungsjahr des Quotenhandelsgeschäfts folgenden Jahres geschlossen werden soll und, dass sämtliche mit demselben Quotenhändler geschlossenen Quotenhandelsgeschäfte für dasselbe Verpflichtungsjahr im Rahmen des selben Quotenvertrags abgewickelt werden, wenn dies rechtlich möglich ist. Die Annahme des Angebots setzt voraus, dass der annehmende Quotenhändler ebenfalls die Option „Stacking“ auswählt.
  12. Die an einem abgeschlossenen Quotenhandelsgeschäft beteiligten Quotenhändler erhalten nach Abschluss des Geschäfts eine „Deal-Confirmation“ via E-Mail, in der die Identität der Vertragspartner angegeben und der vereinbarte Inhalt des Quotenhandelsgeschäfts dargestellt wird. Sofern die am Quotenhandelsgeschäft beteiligten Quotenhändler für das Geschäft einen vorhandenen Standardvertrag ausgewählt haben, wird den Quotenhändlern mit der „Deal-Confirmation“ auch der auf das ausgewählte Quotenhandelsgeschäft passende Standardvertrag geschickt, in dem die vereinbarten Inhalte passend auf das vereinbarte Quotenhandelsgeschäft vorausgefüllt sind. Haben die Quotenhändler die Option „Stacking“ und die Option „Standardvertrag“ ausgewählt, erhalten sie zunächst nur die „Deal-Confirmation“ über das Quotenhandelsgeschäft. Der Standardvertrag wird dann ausgefüllt am 15. März des auf das im Quotenhandelsgeschäft ausgewählte Verpflichtungsjahr folgenden Jahres um 6:00 Uhr für sämtliche bis dahin auf der Quotenhandelsplattform zwischen denselben Quotenhändlern für dasselbe Verpflichtungsjahr geschlossenen Quotenhandelsgeschäften übersandt, soweit zu diesem Zeitpunkt für sämtliche Quotenhandelsgeschäfte ein Standardvertrag vorhanden war. War kein Standardvertrag vorhanden, wird der Standardvertrag nur in Bezug auf die Quotenhandelsgeschäfte übersandt, für die ein Standardvertrag vorhanden war. Die Quotenhändler sind verpflichtet unverzüglich zu prüfen, ob die im Standardvertrag automatisiert ausgefüllten Inhalte der Vereinbarung korrekt sind. Diesbezüglich gilt § 6 Absatz 3. 14degrees stellt in der E-Mail weiter eine Option zur elektronischen Unterzeichnung des Vertrags durch das Angebot der Firma DocuSign zur Verfügung, die den Anforderungen des § 126a Absatz 1 BGB genügt. Die Nutzung des Angebots setzt voraus, dass die beteiligten Quotenhändler die AGB der Firma Docusign akzeptieren.
  13. Auf der Quotenhandelsplattform wird ein Quotenrechner zur Verfügung gestellt. Die Quotenhändler können hier die dort einzutragenden Daten eintragen und erhalten Ergebnisse zu der Brutto-Treibhausgasminderung und Netto-Treibhausgasminderung des von Ihnen in den Quotenrechner eingetragenen Produkts. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die vom Quotenrechner mitgeteilten Ergebnisse nicht korrekt sind. Jeder Quotenhändler ist daher verpflichtet, die mitgeteilten Ergebnisse entsprechend gegenzuprüfen, bevor er ein Gesuch oder Angebot auf Basis der eingetragenen Daten und der vom Quotenrechner mitgeteilten Ergebnisse einstellt.

§ 5 Vertragsumsetzung

  1. Die Erfüllung der im Rahmen der Plattformnutzung zwischen den Quotenhändlern geschlossenen Quotenhandelsgeschäfte und der in Folge zu schließenden Quotenverträge erfolgt ausschließlich und eigenverantwortlich zwischen den Vertragspartnern des jeweiligen Vertrags. 14degrees ist nicht mit der Umsetzung der Quotenhandelsgeschäfte und Quotenverträge befasst.
  2. Insbesondere werden die Zahlungspflichten aus den Quotenverträgen nicht über 14degrees und die Quotenhandelsplattform abgewickelt, sondern unmittelbar zwischen den Vertragspartnern.

§ 6 Standardverträge und Händlervertragsmuster

  1. 14degrees stellt auf der Quotenhandelsplattform nach eigenem Ermessen Muster von Quotenverträgen zur Verfügung („Standardverträge“). Ein Anspruch auf Zurverfügungstellung von Standardverträgen der Quotenhändler gegenüber 14degrees besteht jedoch nicht.
  2. Die Quotenhändler sind nicht berechtigt die Standardverträge oder das Standardvertragsmuster im Sinne des Absatz 3 anderweitig als für die Erfüllung von auf der Quotenhandelsplattform vermittelten Quotenhandelsgeschäften zu nutzen. Sie sind weiter nicht berechtigt, sie Dritten offenzulegen, die nicht als Quotenhändler auf der Quotenhandelsplattform registriert sind. Dies gilt nicht, wenn die Offenlegung aufgrund Anordnung durch ein Gericht oder eine Behörde erfolgt oder die Offenlegung zur Durchführung des Quotenhandelsgeschäfts bzw. des in Folge geschlossenen Quotenvertrags notwendig sein sollte. Keine Dritten im Sinne des vorhergehenden Satzes sind ihrerseits zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater, Wirtschaftsprüfer, Banken, Versicherungen und mit dem jeweiligen Vertragspartner verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG.
  3. 14degrees stellt auf der Quotenhandelsplattform Standardvertragsmuster zur Verfügung, die von Quotenhändlern vor Abschluss von Quotenhandelsgeschäften eingesehen werden können. Ein Standardvertragsmuster gibt die wesentliche Struktur der Standardverträge wieder, ohne jedoch die für spezifische Quotenverträge notwendigen Details (beispielsweise im Hinblick auf technische Anforderungen der jeweils eingesetzten Erfüllungsoptionen, der spezifischen Nachweiseanforderungen etc.) zu enthalten. Aus der Bezeichnung des Standardvertragsmusters wird deutlich, für welche Art des Quotenhandelsgeschäfts und Quotenvertrags und für welche Quotenhändler die Verträge jeweils geeignet sind. Das Standardvertragsmuster stellt ein Muster dar, in das die jeweils individuellen Angaben der Quotenhandelsgeschäfte eingetragen werden müssen. Die finale Prüfung des Standardvertrags erfolgt eigenverantwortlich durch die Vertragspartner des jeweiligen Quotenvertrags. 14degrees ist nicht verantwortlich für die Auswahl des korrekten Quotenhandelsgeschäfts und das korrekte Anpassen des Standardvertrags an das konkrete Quotenhandelsgeschäft.
  4. Standardvertragsmuster die auf der Quotenhandelsplattform zur Verfügung gestellt werden, können von den Quotenhändlern heruntergeladen werden.
  5. Die Standardverträge und das Standardvertragsmuster sind unverbindliche Vorlagen und Arbeitserleichterungen für die Quotenhändler. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Die Quotenhändler tragen selbst die Verantwortung für die Inhalte der Standardverträge. Es obliegt den Quotenhändlern, die Standardverträge vor Verwendung insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der geltenden rechtlichen Anforderungen an Quotenverträge juristisch prüfen zu lassen.
  6. Weiter kann 14degrees Quotenhändlern auf Anfrage gestatten, eigene Quotenvertragsmuster in anonymisierter Form auf der Quotenhandelsplattform einzustellen. Eine entsprechende Pflicht der 14degrees besteht nicht.
  7. 14degrees ist berechtigt, Quotenvertragsmuster – auch nur einzelner Quotenhändler – ohne Angabe von Gründen anzunehmen oder abzulehnen.
  8. Die Quotenvertragsmuster im Sinne der Ziffer 6 werden als Händlervertragsmuster bezeichnet. Sie werden so auf der Quotenhandelsplattform veröffentlicht, dass die eindeutig von den von 14degrees eingestellten Standardverträgen unterscheidbar sind.
  9. Ein Quotenhändler der ein Händlervertragsmuster zur Verfügung gestellt hat, kann jederzeit die Löschung des Händlervertragsmusters von der Plattform verlangen.
  10. § 6 Ziffer 2 gilt für die Händlervertragsmuster entsprechend.
  11. Die Händlervertragsmuster werden von 14degrees keiner juristischen oder inhaltlichen Prüfung unterzogen, dementsprechend übernimmt 14degrees keine Verantwortung für diese Vertragsmuster. Für den Inhalt allein verantwortlich ist der Quotenhändler, der den Vertrag auf der Quotenhandelsplattform veröffentlicht hat. Es obliegt den Quotenhändlern, die Händlervertragsmuster vor Verwendung insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der geltenden rechtlichen Anforderungen an Quotenverträge juristisch prüfen zu lassen.

§ 7 Provision und Leistungsinhalt

  1. Kommt ein Quotenhandelsgeschäft oder ein Quotenvertrag zwischen Quotenhändlern zustande, das auf einem auf der Quotenhandelsplattform eingestellten Gesuch oder Angebot beruht, besteht ein Provisionsanspruch der 14degrees gegenüber den Vertragspartnern des Quotenhandelsgeschäfts oder des Quotenvertrags, dessen Höhe sich anhand der nach dem Quotenhandelsgeschäft oder dem Quotenvertrag vereinbarten Treibhausgasminderung (netto) in Tonnen CO2-Äquivalent bemisst, die im jeweiligen Quotenhandelsgeschäft oder Quotenvertrag zur Übernahme der Treibhausgasminderungspflicht zwischen den Quotenhändlern vereinbart ist. Für jede Tonne CO2-Äquivalent Treibhausgasminderung (netto) wird dabei in der Gebührenordnung nach Absatz 2 ein Betrag in Euro als Provision festgelegt. Sofern die Quotenhändler im Quotenhandelsgeschäft oder Quotenvertrag einen Rahmen für den Umfang der zu übernehmenden Treibhausgasminderungspflicht festlegen, ist für die Höhe des Provisionsanspruchs der höchste Wert des Rahmens maßgeblich. Der Begriff der Treibhausgasminderung (netto) wird im auf der Website der 14degrees veröffentlichen Glossar erklärt. Der Quotenhändler prüft dieses Glossar vor Abschluss dieser AGB.
  2. Die Provisionshöhe im Einzelfall und der Abrechnungsprozess bestimmen sich für den jeweiligen Quotenhändler anhand der auf der Quotenhandelsplattform in der zum Zeitpunkt des Einstellens des Gesuchs oder Angebots bzw. der Annahme eines Gesuchs oder Angebots von 14degrees bereitgestellten aktuellen Gebührenordnung.
  3. Werden sowohl Quotenhandelsgeschäft als auch ein sich hieraus ergebender Quotenvertrag geschlossen, entsteht der Provisionsanspruch nur einmalig.
  4. Die Pflicht zur Zahlung der Provision entsteht jeweils für beide Vertragspartner des Quotenhandelsgeschäfts bzw. des Quotenvertrags in voller Höhe.
  5. Den Quotenhändlern ist bewusst, dass 14degrees für beide Vertragspartner des Quotenhandelsgeschäfts tätig ist. Die Quotenhändler sind hiermit einverstanden.
  6. Der Abschluss des Quotenhandelsgeschäfts oder des Quotenvertrags beruht auch dann auf einem auf der Handelsplattform eingestellten Gesuch oder Angebot, wenn die Vertragspartner des Quotenhandelsgeschäfts oder Quotenvertrags über die Quotenhandelsplattform von der Bereitschaft des jeweils anderen Teils zum Abschluss eines Quotenhandelsgeschäfts oder Quotenvertrags erfahren und sie den Vertrag ohne weitere Nutzung der Quotenhandelsplattform schließen.
  7. Die zur Provision berechtigende Leistung der 14degrees besteht im Bereitstellen der Quotenhandelsplattform, auf der die Quotenhändler Angebote und Gesuche einstellen können. Sobald ein Quotenhändler ein Gesuch oder Angebot auf dem Marktplatz der Quotenhandelsplattform einstellt, hat 14degrees für den einstellenden und sämtliche anderen Quotenhändler der Quotenhandelsplattform die Gelegenheit zum Abschluss eines Quotenhandelsgeschäfts und eines Quotenvertrags nachgewiesen. Eine darüber hinausgehende Leistung der 14degrees ist nicht geschuldet. 14degrees wird insofern lediglich als Nachweismakler tätig.

§ 8 Verfügbarkeit der Quotenhandelsplattform

  1. Eine ständige einwandfreie Nutzbarkeit der Quotenhandelsplattform kann durch 14degrees technisch nicht gewährleistet werden. Ein Anspruch der Quotenhändler auf ständige Verfügbarkeit der Quotenhandelsplattform und vollständige Nutzbarkeit sämtlicher Funktionen besteht entsprechend nicht.
  2. 14degrees wird Quotenhändler via E-Mail informieren, wenn die Quotenhandelsplattform ausfällt. Die Mitteilung erfolgt innerhalb von 3 Stunden nach Beginn der Störung sofern die Störung innerhalb der Geschäftszeit der 14degrees im Sinne des § 2 Absatz 7 beginnt. Die Mitteilung wird auch einen Hinweis über die voraussichtliche Dauer des Ausfalls enthalten. Bei geplanten Wartungen erfolgt die Mitteilung mindestens 7 Tage vor der geplanten Wartung.

§ 9 Haftung

  1. Die Haftung der 14degrees ist auf Fälle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt, soweit es sich nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht (sogenannte Kardinalspflicht) handelt. Bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet 14degrees für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Vertragspflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet; bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.
  2. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
  3. Im Übrigen ist eine Haftung der 14degrees ausgeschlossen.
  4. Soweit die Haftung von 14degrees ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der persönlichen Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Daten

  1. Im Rahmen der Quotenhandelsplattform verarbeitet 14degrees personenbezogene Daten der Quotenhändler. Hierzu gehören insbesondere solche Informationen, die Nutzer im Rahmen der Nutzung des Quotenhandelsplattform an 14degrees übermitteln, sowie solche, die bei Erstellen der Angebote und Gesuche generiert werden.
  2. 14degrees gibt Informationen über Quotenhändler an Dritte oder andere Quotenhändler nur weiter, sofern das für die Abläufe auf der Quotenhandelsplattform erforderlich ist (wie z.B. bei Annahme eines Gesuchs oder Angebots) oder wenn 14degrees hierzu gesetzlich oder vertraglich berechtigt ist. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.

§ 11 Freistellung

Die Quotenhändler stellen 14degrees von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Quotenhändler oder sonstige Dritte gegenüber 14degrees geltend machen wegen Verletzung ihrer Rechte durch den freistellenden Quotenhändler auf Grund des Einstellens von Inhalten oder dem sonstigen Verhalten des freistellenden Quotenhändlers auf der Quotenhandelsplattform. Der freistellende Quotenhändler übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von 14degrees einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung von dem freistellenden Quotenhändler nicht zu vertreten ist. Der freistellende Quotenhändler ist verpflichtet, 14degrees für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

§ 12 Eingriffe, Sperrung und Kündigung

  1. Wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Quotenhändler gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese AGB missachtet oder wenn 14degrees ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz anderer Quotenhändler vor betrügerischen Aktivitäten, ist 14degrees berechtigt, folgende Maßnahmen gegenüber Quotenhändlern zu ergreifen:
    • Quotenhändler oder einzelne Benutzer können vom Einstellen von Inhalten, insbesondere von Angeboten und Gesuchen, ausgeschlossen werden;
    • Von Quotenhändlern oder einzelnen Benutzern auf der Quotenhandelsplattform eingestellte Inhalten, insbesondere Angebote und Gesuche, können gelöscht werden;
    • Quotenhändler oder einzelne Benutzer können vorläufig oder endgültig gesperrt werden.
  2. Bei der Wahl einer Maßnahme berücksichtigt 14degrees die berechtigten Interessen des betroffenen Quotenhändlers oder Benutzers, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Quotenhändler oder der Benutzer den Verstoß nicht verschuldet hat.
  3. Quotenhändler können den Nutzungsvertrag jederzeit kündigen. Der Anspruch auf Provisionszahlung nach § 7 Absatz 1 – 3 entsteht auch nach Beendigung des Nutzungsvertrags, sofern die Gelegenheit zum Abschluss des Quotenhandelsgeschäfts oder Quotenvertrags vor Beendigung dieses Vertrags im Sinne des § 7 Absatz 6 und 7 nachgewiesen wurde.
  4. 14degrees kann den Nutzungsvertrag jederzeit ordentlich mit einer Frist von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Sperrung sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben hiervon unberührt.
  5. Sobald ein Quotenhändler oder Benutzer gesperrt oder der Nutzungsvertrag von 14degrees gekündigt wurde, darf dieser Quotenhändler oder Benutzer die Quotenhandelsplattform auch mit anderen Konten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden. Eine Sperrung oder Kündigung hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit von bereits auf der Quotenhandelsplattform zustande gekommenen Quotenhandelsgeschäften.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. 14degrees widerspricht der Nutzung eigener AGB der Quotenhändler. Die Nutzung der Plattform erfolgt ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB.
  2. Wenn 14degrees die AGB ändern möchte, wird 14degrees dem Quotenhändler eine Änderung der AGB vorschlagen. Änderungen der AGB werden dem Quotenhändler spätestens 14 Tage vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z. B. per E-Mail) angeboten. Die Zustimmung durch den Quotenhändler gilt als erteilt, wenn er nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens den Änderungen gegenüber 14degrees in Textform widerspricht. Wenn der Quotenhändler mit den Änderungen nicht einverstanden ist, steht ihm bis zu dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein fristloses Kündigungsrecht zu. 14degrees informiert den Quotenhändler in der Nachricht, mit der die Änderungen angeboten werden, über das Ablehnungsrecht, die Frist und die Möglichkeit zur Kündigung.
  3. Macht der Quotenhändler von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch, kann 14-degrees den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens der Änderungen kündigen.
  4. 14degrees übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte und die Verfügbarkeit von Websites Dritter, die über externe Links dieses Informationsangebotes erreicht werden. Die Verantwortlichkeit für diese fremden Inhalte liegt alleine bei dem Anbieter, der die Inhalte bereithält.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind in diesem Fall verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine andere, dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechende Vertragsbestimmung zu ersetzen. Das gleiche gilt bei Lücken im Vertrag.
  6. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist Osnabrück, wenn nicht gesetzlich ein ausschließlicher Gerichtsstand festgelegt ist.
  7. Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der auf dieses verweisende Normen des internationalen Privatrechts.
  8. 14degrees kann sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter bedienen.