Die Preise für THG-Quoten haben sich nach dem Anstieg infolge der Veröffentlichung des Entwurfs eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote auf dem angehobenen Preisniveau stabilisiert. Seither zeigen sich die Preise konstant, ohne nennenswerte Schwankungen. Die zunächst erhöhte Marktaktivität nach Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs hat im weiteren Verlauf nachgelassen. Viele Marktakteure befinden sich derzeit in der Sommerpause.
Für No Cap THG-Zertifikate des Handelsjahres 2025 lag das Preisniveau in KW 30 zwischen 140 und 145 €/t CO2eq. In KW 31 bewegten sich die Preise in einer leicht erweiterten Spanne zwischen 140 und 150 €/t CO2eq. Die Preise für 2026er Quote lagen durchschnittlich bei 265 €/t CO2eq.
Im Bereich der fortschrittlichen, doppelt anrechenbaren THG-Zertifikate zeigte sich ebenfalls ein stabiles Preisniveau. In den beiden vergangenen Wochen wurden Zertifikate für THG-Quoten zu Preisen zwischen 270 und 285 €/t CO2eq gehandelt.
Am 18. Juli hat die Europäische Kommission das Ergebnis einer Untersuchung zu möglichen Betrugsfällen bei chinesischen Biokraftstoffimporten veröffentlicht. Die vorliegenden Informationen reichten nicht aus, um Betrug eindeutig nachzuweisen, auch wenn einige systematische Schwachstellen bei der Durchführung von Zertifizierungsaudits festgestellt wurden. Aus Marktsicht wird das Ergebnis als enttäuschend eingeordnet.
Deutschland hatte die Untersuchung bereits im Mai 2023 bei der Kommission beantragt. Trotz einer vorgesehenen Sechsmonatefrist dauerte das Verfahren über zwei Jahre und das hat Auswirkungen. Zwar dürfen Mitgliedsstaaten die Quotenanrechnung verweigern, wenn Inverkehrbringer keine zusätzlichen Nachhaltigkeitsnachweise vorlegen – dies gilt jedoch nur für Mengen aus den Jahren 2022 und 2023, die zwischenzeitlich alle angerechnet sind. Mehrere Marktakteure kritisieren, dass eine frühzeitige Reaktion der Kommission die Anrechnung großer Mengen potenziell betrügerischer Zertifikate hätte verhindern können.
Das Umweltbundesamt hat kürzlich die statistische Auswertung des Vollzugs der 38. BImSchV für das Verpflichtungsjahr 2024 veröffentlicht.
Auffällig ist der Rückgang der ausgestellten Bescheinigungen für THG-Quoten berechtigte Elektrofahrzeuge. Denn nur für 64 Prozent der berechtigten Fahrzeuge wurde eine Bescheinigung ausgestellt (2022 und 2023 lag der Anteil noch bei 75 Prozent). Als Hauptursache gilt der signifikante Preisverfall der Quotenerlöse im vergangenen Verpflichtungsjahr.
Trotz dieses Rückgangs stieg die insgesamt bescheinigte Strommenge mit 4095 GWh erneut an. Der Zuwachs entfällt aber nahezu vollständig auf Strommengen gemäß § 6 der 38. BImSchV (öffentliche Ladepunkte).
Die Anzahl der eingegangenen Mitteilungen lag mit rund 500 deutlich unter dem Vorjahresniveau (2023: ca 900; 2022: über 2000). Die Entwicklung lässt sich primär auf die zunehmende Bündelung größerer Mengen durch Dienstleister zurückführen und dürfte auch Konsequenz der Überarbeitung der 38. BImSchV im Juli 2023 sein. Gemäß § 8 Absatz 1 Nr. 3 dürfen mehrfache Meldungen nur ab einem Mindestvolumen von 500 MWh pro Antrag erfolgen, wenn derjenige nicht Betreiber von Ladeinfrastruktur ist.
Auf den 14degrees-Kanälen wurde zuletzt eine Positionsübersicht verschiedener Verbände zum Entwurf des zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote veröffentlicht. Dabei zeigt sich ein weitgehend zustimmendes Meinungsbild unter den Interessenvertretungen der mittelständischen und großen Unternehmen der Mineralöl- und Energiebranche (MEW, UNITI, bft, Wirtschaftsverband Fuels und Energie e. V. (en2x) ). Auch die Verbände aus dem Bereich erneuerbarer / nachhaltiger Kraftstoffe vertreten ähnliche Grundpositionen, differenzieren jedoch stärker entlang ihrer jeweiligen thematischen Schwerpunkte.
Eine kompakte Übersicht der Stellungnahmen finden Sie auf dem 14degrees LinkedIn-Kanal, weiterführende Informationen im Blogbeitrag auf der Website.
