In Kalenderwoche 34 und 35 verzeichneten die THG-Quotenpreise weiter einen Aufwärtstrend. Grund für die hohen Zertifikatspreise sind weiterhin die ebenfalls hohen HVO-Preise. Unternehmen weichen vermehrt von Biokraftstoffen als Erfüllungsoption auf Zertifikate aus, da sich derzeit eine Knappheit von HVO im deutschen Markt abzeichnet.
No Cap THG-Zertifikate des Handelsjahres 2025 wurden in den beiden vergangenen Wochen zu Preisen zwischen 150 und 160 €/t CO₂eq gehandelt. Im Schnitt sind die Preise damit im Vergleich zu den beiden Vorwochen nochmals um 5 €/t CO2eq gestiegen. Die 2026er Quote notiert aktuell im Durchschnitt bei rund 275 €/t CO₂eq.
Auch im Segment der fortschrittlichen, doppelt anrechenbaren THG-Zertifikate waren Preissteigerungen zu beobachten. In KW 34 und 35 lagen die Handelspreise zwischen 300 und 310 €/t CO2eq.
Regulatorisch rückte der geplante Wegfall des Vertrauensschutzes im Rahmen der Novelle der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung in den Fokus. Mit Anpassung soll verhindert werden, dass ungültige oder fehlerhafte Nachhaltigkeitsnachweise weiterhin auf die Quote anrechenbar sind. Bisher konnten sich Händler und Importeure darauf verlassen, dass ein Zertifikat (z.B. von einer anerkannten Zertifizierungsstelle) rechtliche Sicherheit bietet.
Dass es hier Handlungsbedarf gibt, zeigte zuletzt ein Fall aus dem Frühjahr 2025, als große Mengen HVO aus einer vermeintlich nicht existierenden Anlage in den Vereinigten Arabischen Emiraten mit Nachweisen gehandelt wurde (die Anlage war laut Papieren ISCC-zertifiziert). Trotz des Betrugsverdachts konnten die Nachweise aufgrund der geltenden Vertrauensschutzregelung weiterveräußert und auf die THG-Quote angerechnet werden. Eine Aberkennung der Zertifikate wäre nur möglich gewesen, wenn die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hätte nachweisen können, dass Händler beim Erwerb Kenntnis vom Betrug hatten – was in der Praxis nahezu ausgeschlossen ist.
Aus Marktkreisen wird daher der Wegfall des Vertrauensschutzes als äußerst notwendig erachtet, um die Verantwortung für die Lieferkette stärker bei den Akteuren selbst zu verankern. Marktakteure gehen davon aus, dass Betrug durch falsch deklarierte Biokraftstoffe (Importe aus Asien) deutlich eingedämmt werden könnte. Kritische Stimmen verweisen hingegen auf die Schwierigkeiten für Händler in nachgelagerten Lieferstufen, da ihnen oftmals weder detaillierte Einblicke in die vorgelagerte Handelskette noch in die Produktionsstätten möglich sind. Einige Marktteilnehmer, insbesondere auf quotenverpflichteten Seite, schlagen daher vor, den Vertrauensschutz auf der ersten Lieferstufe aufzuheben, ihn auf den folgenden Stufen jedoch beizubehalten und Pönalen für die Erstellung und Weitergabe unwirksamer Nachweise einzuführen.
Die Fälle aus der Vergangenheit zeigen, dass eine Reform des Vertrauensschutzes unumgänglich ist. Sie dürfte Betrug vorbeugen, den Erfüllungsaufwand erhöhen und sich tendenziell preissteigernd auf den THG-Quotenmarkt auswirken.
Die Verbände hatten bis zum 29. August Zeit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Die Änderungen sollen voraussichtlich bis zum Ende des Jahres in Kraft treten.
