THG-Quotenmarkt: Preisentwicklung, Pooling-Dienstleister intensivieren Kundenaktivitäten, Markt wartet auf weitere Informationen zum RED III-Entwurf

In Kalenderwoche 38 und 39 haben die Preise für THG-Zertifikate leicht nachgegeben. Die Handelsaktivitäten zeigten sich in den vergangenen beiden Wochen insgesamt verhalten. Ein möglicher Grund für die leicht gesunken Notierungen könnten in einem verstärkten Handel mit Zertifikaten aus Ladestrom liegen, die traditionell unterhalb der Preise anderer No Cap THG- Zertifikate notieren.

No Cap THG-Zertifikate des Handelsjahres 2025 wurden in den letzten beiden Wochen zu Preisen zwischen 155 und 160 €/t CO2eq gehandelt. Im Schnitt lagen die Notierungen damit leicht unter dem Niveau der Vorwoche (KW 37), dem Spitzenwert im Jahr 2025.

Auch die Preise für fortschrittliche, doppelt anrechenbare THG-Zertifikate gingen leicht zurück und bewegten sich zuletzt zwischen 305 und 315 €/t CO2eq. Trotz des Rückgangs notieren sie weiterhin oberhalb des Preisniveaus vor dem Peak in KW 37.

Die 2026er Quote wurde in KW 38 und 39 durchschnittlich bei rund 285 €/t CO₂eq gehandelt, einzelne Transaktionen lagen zeitweise bei etwa 290 €/t CO₂eq. Die im Markt stehenden Volumina sind unverändert gering. 2027er Zertifikate notierte mit deutlichem Abschlag bei durchschnittlich 200 €/t CO2eq. 

Pooling-Dienstleister verstärken derzeit ihre Aktivitäten gegenüber Kunden im Hinblick auf die Vermarktung der THG-Quote aus Elektrofahrzeugen für 2025. Fahrzeugscheine können noch bis zum 15. November zur Prüfung beim Umweltbundesamt eingereicht werden. Damit dürfte demnächst weiter ein steigendes Volumen an Zertifikaten aus Ladestrom im Markt für 2025 zur Verfügung stehen, auch wenn die üblichen Bearbeitungszeiten beim Umweltbundesamt bei mehreren Monaten liegt. Viele Pooling-Dienstleister vermarkten Ihre Quoten gegenüber Verpflichteten nach der Pre-UBA-Vermarktung. Hierbei wird der Käufer unmittelbar vor der Anmeldung beim Umweltbundesamt bereits für die Ausstellung des Nachweises vorgesehen. Die Ausstellung auf den Käufer stellt für den Käufer sicher, dass der Nachweis nicht anderweitig oder mehrfach in den Handel gebracht werden kann und hat darüber hinaus auch rechnerisch in der Quotenanmeldung kleinere Vorteile. Auch über den 14degrees Handelsmarktplatz wird ein großer Teil der Ladestrommengen gemäß Pre-UBA-Vermarktung gehandelt.

Der Wert der durchschnittlichen Treibhausgasemissionen für 2026 wird (wie gesetzlich vorgesehen) spätestens bis zum Ablauf des 31. Oktober im Bundesanzeiger bekannt gegeben, letztmalig geschah dies am 11. Oktober 2024. Dieser Wert bildet einen Teil der Grundlage für die Berechnung der Treibhausgasminderung aus Ladestrom und ist somit für die Preisfindung im Verpflichtungsjahr 2026 für alle Anbieter wesentlich.

Marktteilnehmer erwarten weitere Informationen zum Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote. Befürchtet werden teils größere Abweichungen und Anpassungen gegenüber der Entwurfsfassung. Der neue Referentenentwurf soll im Oktober (KW 40-42) dem Kabinett vorgelegt, am 21.November in den Bundesrat eingebracht und am 18. Dezember zur 1. Lesung in den Bundestag gebracht werden. Zur Novelle der Biomassestrom- und Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung sind hingegen keine konkreten zeitlichen Angaben bekannt. Die Änderungen sollen voraussichtlich bis zum Ende des Jahres in Kraft treten. Größere Abweichungen zur ersten Entwurfsfassung mehren die Zweifel, dass dies angesichts des knappen Zeitplans fristgerecht gelingt.