THG-Quotenmarkt: Preisentwicklung, ISCC suspendiert vorerst Preem-Zertifizierung und RED III-Entwurf lässt auf sich warten

In KW 23 blieb der Markt weiterhin ruhig, die Handelsaktivitäten waren insgesamt gering. Auch in KW 24 verharrte die Marktaktivität auf niedrigem Niveau – bedingt unter anderem durch den Pfingstfeiertag sowie die weiterhin ausstehende Veröffentlichung des deutschen RED III-Gesetzesentwurfs. Die vorübergehende Suspendierung des schwedischen Mineralölunternehmens Preem durch die ISCC hatte bislang keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Preisentwicklung. Potenzielle Marktreaktionen sind jedoch nicht auszuschließen.

Für No Cap THG-Zertifikate des Handelsjahres 2025 bewegten sich die Preise in den vergangenen beiden Wochen im Korridor zwischen 126 und 135 €/t CO2eq. Das Preisniveau der 2024er Quote lag zwischen 60 und 70€/t CO2eq.

Im Bereich der fortschrittlichen, doppelt anrechenbaren THG-Zertifikate setzte sich der rückläufige Trend fort. In KW 23 und 24 wurden Zertifikate für THG-Quoten zu Preisen zwischen 240 und 260 €/t CO2eq gehandelt. Die Quoten für das Jahr 2024 lagen durchschnittlich bei 140 €/t CO2eq.

Die ISCC hat die Zertifizierung der Preem Raffinerie im schwedischen Göteborg vorübergehend für 40 Tage ausgesetzt. In diesem Zeitraum darf das Unternehmen keine Nachhaltigkeitsnachweise ausstellen. Grund ist eine Abweichung bei der Methodik zur Berechnung der THG-Einsparungen. Obwohl die eingesetzte Berechnungsmethodik durch einen externen Prüfer validiert wurde, lagen die ausgewiesenen THG-Einsparungen etwa 0,5 % unter den tatsächlichen Emissionen. Die Raffinerie verarbeitet seit 2010 erneuerbare Rohstoffe und verfügt über eine Jahreskapazität von 300.000 Tonnen erneuerbarer Kraftstoffe, darunter HVO 100.

Ob die Suspendierung dauerhaft oder lediglich temporär gilt, ist aktuell noch nicht bekannt. Eine direkte Auswirkung auf die Preisbildung am Quotenmarkt ist bislang nicht erkennbar. Mögliche Marktreaktionen können jedoch nicht ausgeschlossen werden.

Viele Marktteilnehmer richten den Blick weiterhin gespannt auf die bevorstehende Umsetzung der RED III-Richtlinie in nationales Recht. Die Veröffentlichung des Regierungsentwurfs wird kurzfristig erwartet. In einer ersten Iteration soll der Entwurf an Branchenverbände und Ministerien übermittelt werden. Es folgen Gespräche, Abstimmungen und mögliche Anpassungen. Diese sollen zügig eingearbeitet werden, damit die Gesetzesänderung im Herbst 2025 verabschiedet werden und die neuen Regelungen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten können. Andernfalls würden die Regelungen erst zum 1. Januar 2027 greifen.

Fest steht: Eine verlässliche gesetzliche Grundlage ist dringend erforderlich, um Unternehmen die nötige Planungssicherheit zu geben.