In den Kalenderwochen 8 und 9 zeigte sich der Markt für THG-Zertifikate insgesamt eher ruhig. Die Handelsaktivitäten blieben verhalten, was zu einen darauf zurückzuführen ist, dass ein Großteil der quotenverpflichteten Mineralölunternehmen seine Verpflichtungen für das laufende Jahr bereits erfüllt hat. Zum anderen führt die fortbestehende Unsicherheit im Zuge des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zu einer abwartenden Haltung vieler Marktakteure.
Für No Cap THG-Zertifikate des Handelsjahres 2025 wurden in KW 8 und 9 Preise in einer gegenüber der Vorwoche ausgeweiteten Spanne zwischen 225 und 250 €/t CO2eq gehandelt. Der Durchschnittspreis lag bei rund 235 €/t CO2eq.
No Cap THG-Zertifikate des Handelsjahres 2026 notierten in KW 8 und 9 in einer Bandbreite von 455 bis 475 €/t CO2eq. Gegenüber der Vorwoche, in der der Durchschnittspreis bei etwa 455 €/t CO2eq lag, ergibt sich damit ein Anstieg um rund 10 €/t CO2eq. Der GJ-Preis für die fortschrittliche Unterquote 2026 bewegte sich in beiden Wochen weiterhin deutlich unterhalb von 1 €/GJ.
Für THG-Zertifikate des Handelsjahres 2027 lag das Preisniveau in KW 8 und 9 weiterhin zwischen 270 und 300 €/t CO2eq.
Doppelt anrechenbare THG-Zertifikate des Handelsjahres 2025 wurden in KW 8 und 9 in einer Spanne von 450 bis 475 €/t CO2eq gehandelt.
Auf regulatorischer Ebene fand am Donnerstagabend (26.02.2026) die erste Bundestagssitzung zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote statt. Die SPD betonte, dass bereits kleinere Anpassungen erhebliche Auswirkungen auf Preisniveaus, Investitionsentscheidungen und die Marktstabilität haben können. Entsprechend werde im weiteren Verfahren sorgfältig geprüft, wie die vorgeschlagenen Regelungen zusammenspielen und an welchen Stellen gegebenenfalls nachjustiert werden sollte. Ziel sei es, die THG-Quote so weiterzuentwickeln, dass zusätzliche Klimaschutzwirkungen erzielt und bestehende Erfüllungsoptionen gestärkt werden.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Betrugsprävention. Vor-Ort-Kontrollen werden als geeignetes Instrument bewertet, zugleich soll geprüft werden, welche ergänzenden Maßnahmen zur weiteren Marktstabilisierung beitragen können. Zudem wurde der Hochlauf der Wasserstoffproduktion adressiert. Diskutiert wird, inwiefern innerhalb der THG-Quote zusätzliche realistische Möglichkeiten geschaffen werden können, um den Markthochlauf zu unterstützen.
Die CDU unterstrich im Rahmen der Debatte die Bedeutung von Biokraftstoffen und RFNBOs als zentrale Bausteine zur THG-Reduktion. Biokraftstoffe werden insbesondere aufgrund ihrer unmittelbaren Einsetzbarkeit in bestehende Infrastrukturen und Fahrzeugflotten als kurzfristig wirksames Instrument bewertet. RFNBOs werden als strategische Kraftstoffe der Zukunft eingeordnet. Zwar bestehe derzeit noch eine Herausforderung hinsichtlich Kostenstruktur und Marktdurchdringung, bei ausreichendem Kapazitätsaufbau könnten jedoch perspektivisch Versorgungslücken geschlossen werden.
Der vorliegende Entwurf sieht für das Jahr 2030 eine RFNBO-Unterquote von 1,2 % vor. Seitens der CDU wurde signalisiert, dass hier gegebenenfalls ein höheres Ambitionsniveau denkbar sei. Darüber hinaus wird biogener Wasserstoff als relevanter Baustein zur Senkung der Erfüllungskosten und zur unmittelbaren Emissionsminderung eingeordnet. Entsprechend wird eine Anrechenbarkeit auf die THG-Quote befürwortet. Auch die Anrechnung von Co-Processing in Raffinerien wird ausdrücklich unterstützt. Vor-Ort-Kontrollen werden ebenfalls als wesentliches Instrument zum Schutz der Marktintegrität angesehen. Insgesamt wird der Gesetzesentwurf als tragfähige Grundlage bewertet, die im parlamentarischen Verfahren weiterentwickelt werden soll.
Am 4. März 2026 findet eine öffentliche Anhörung im Umweltausschuss des Bundestags zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote statt. Im Rahmen unserer Marktberichte werden wir über den weiteren Verlauf informieren.
Die Frist zur Jahresquotenanmeldung wurde um sechs Wochen auf den 1. Juni 2026 verschoben (ursprünglich 15. April 2026). Im Zuge der Umsetzung der RED III ist ohnehin vorgesehen, den Stichtag dauerhaft auf den 1. Juni festzulegen. Bereits in den vergangenen Jahren war die Abgabefrist jeweils bis in den Juni bzw. Juli verlängert worden.
Marktteilnehmer berichten, dass die Fristverschiebung unter anderem darauf zurückzuführen ist, dass das Umweltbundesamt mehr Zeit für die Bearbeitung der Anträge zur THG-Quote benötigt. Die Formulare 1155 und 1199 für die Jahresquotenanmeldung (Verpflichtungsjahr 2025) wurden bislang ebenfalls noch nicht auf der Internetseite des Hauptzollamtes veröffentlicht.
