In KW 16 und 17 zeigten sich die Handelsaktivitäten im Markt für THG-Zertifikate zunächst weiterhin verhalten. Gegen Mitte der KW 17 setzte jedoch eine deutliche Belebung des Marktes ein. Auslöser hierfür war die Veröffentlichung des Abstimmungsvorschlags des Umweltausschusses des Deutschen Bundestags, der zusätzliche Rechtssicherheit hinsichtlich der künftigen regulatorischen Ausgestaltung der THG-Quotenziele signalisierte und bereits im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen preistreibende Impulse setzte. Am 23. April erfolgten dann die lang erwartete zweite und dritte Lesung im Bundestag, in deren Kontext insbesondere höhere Quotenziele für die kommenden Jahre beschlossen wurden.
Für No Cap THG-Zertifikate des Handelsjahres 2026 bewegte sich das Preisniveau zu Beginn des Betrachtungszeitraums zunächst in einer Bandbreite zwischen 420 und 430 €/t CO2eq. Zum Ende der Vorwoche setzte eine deutliche Aufwärtsbewegung ein, sodass bereits Preisniveaus von bis zu 450 €/t CO2eq erreicht wurden. Diese Entwicklung setzte sich auch in KW 17 fort. Zunächst wurden Preise zwischen 440 und 460 €/t CO2eq gehandelt, ehe am 22. April, dem Tag vor der Bundestagssitzung, ein weiterer Anstieg auf ein Niveau zwischen 460 und 475 €/t CO2eq erfolgte. Zu Redaktionsschluss (23.04 – 18 Uhr) zeigte sich ein weiter ansteigendes Preisniveau.
Auch im Segment der THG-Zertifikate des Handelsjahres 2027 zeigte sich im gleichen Zeitraum eine aufwärtsgerichtete Preisentwicklung. In KW 16 bewegte sich das Preisniveau zunächst in einer Spanne zwischen 250 und 280 €/t CO2eq. Zum Ende der Woche beziehungsweise zu Beginn der darauffolgenden Woche stiegen die Preise (analog zur Entwicklung im Segment der 2026er Quote) auf ein Niveau zwischen 280 und 300 €/t CO2eq an. Am 22. April setzte sich die Aufwärtsbewegung weiter fort, sodass Zertifikate schließlich zu Preisen zwischen 310 und 320 €/t CO2eq gehandelt wurden.
Der vom Bundestag beschlossene Abstimmungsvorschlag zur Weiterentwicklung der THG-Quote fällt dabei insgesamt ambitionierter aus als in den vorangegangenen Entwürfen vorgesehen. Zentrale Bestandteile der Anpassung sind insbesondere eine deutliche Anhebung des allgemeinen THG-Quotenniveaus. Bis zum Jahr 2040 soll die THG-Quote auf 65 Prozent ansteigen, statt der bislang vorgesehenen 59 Prozent. Bereits im kommenden Jahr 2027 erhöht sich die Quote auf 17,5 Prozent gegenüber zuvor geplanten 16 Prozent. Damit steigt das Ambitionsniveau im Vergleich zum aktuellen Verpflichtungsjahr (12 Prozent) deutlich an, zumal der Wegfall der Doppelanrechnung für fortschrittliche Kraftstoffe das Minderungspotential bisheriger Erfüllungsmethoden deutlich herabsenkt.
Auch der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft im Verkehrswesen wird im Zuge der beschlossenen Änderungen nochmals stärker forciert werden. Der Anstieg der RFNBO-Unterquote erfolgt dabei zunächst in moderaten Stufen, um dem derzeit noch begrenzten Ausbau der erforderlichen Infrastruktur Rechnung zu tragen. Für das Jahr 2026 bleibt die RFNBO-Unterquote zunächst bei 0,1 Prozent und auch der Meilenstein von 0,5 Prozent ab dem Jahr 2028 bleibt unverändert. Das Ziel für 2030 steigt moderat von 1,2 Prozent im Entwurf auf nun 1,5 Prozent in der verabschiedeten Fassung. Ab dem Jahr 2033 steigt die Quote auf 3,5 Prozent deutlich an und erreicht bis zum Jahr 2040 ein Niveau von 10 Prozent. Damit liegt das künftig beschlossene Ambitionsniveau oberhalb der bislang vorgesehenen Zielmarke von 8 Prozent. Die Entwicklung überrascht, da weiterhin kaum Produktionsprozesse und Vertriebsprodukte bzw. geeignete Verkehrsträger für großflächigen RFNBO-Einsatz etabliert sind.
Darüber hinaus soll gewonnener Ladestrom aus Biogas ab dem Jahr 2028 erstmals mit gemindertem Emissionsmix auf die THG-Quote anrechenbar sein. Bislang wurde Strom aus Anbaubiomasse wie regulärer Netzstrom vom Gesetzgeber in der CO2-Bilanz bewertet. Gleichzeitig bleibt der Multiplikator für Ladestrom nun zunächst bis einschließlich 2034 auf dem Faktor 3 bestehen und wird erst ab 2035 auf Faktor 2 beziehungsweise ab 2036 auf Faktor 1 abgesenkt. Im Entwurf war hingegen ein sukzessiver Rücklauf des Faktors ab 2032 vorgesehen. Im Segment Fahrzeugscheinpooling profitieren die Klassen M3 und N3 künftig von einem erhöhten Multiplikator von 4 für Ihren Pauschalwert. Weiterhin bleibt für Betreiber von Ladesäulen nur eine einmalige Anmeldung Ihrer elektrischen Mengen je Ladepunkt im jeweiligen Verpflichtungsjahr möglich.
Im Segment der Biokraftstoffe wird das Cap für konventionelle Kraftstoffe von bislang 4,4 Prozent auf sukzessive 5,8 Prozent (2033) angehoben, während das Cap für Reststoffe unverändert bleibt. Gleichzeitig wird das sogenannte maritime Schlupfloch geschlossen, sodass künftig keine nachhaltigen Kraftstoffe aus dem Schiffsverkehr mehr durch freiwillige Versteuerung auf die THG-Quote angerechnet werden können. Das Co-Processing in Raffinerien bleibt weiterhin stark eingeschränkt und ist künftig, abseits des Einsatzes von fortschrittlichen Produkten, lediglich mit tierischen Fette gemäß Annex IX Teil B Buchstabe b zulässig. Die verpflichtenden vor Ort Kontrollen gelten wie bisher vorgesehen ab 2027 für Produktionsanlagen von fortschrittlichen Biokraftstoffe.
Im Rahmen der Debatte sowie Ausschussarbeiten verdeutlichten die Vertreter der Regierungsparteien, das für Benzin E5 künftig nicht mehr die Schutzsortenregelung Anwendung finden soll und zugleich die Einführung eines E20-Kraftstoffes forciert werden soll. Ziel dieser Anpassung ist es, die Beimischung flexibler zu gestalten und das Angebot stärker an der tatsächlichen Nachfrage auszurichten, als auch perspektivisch höhere Beimischungsanteile zu ermöglichen. Zur Anpassung sind weitere Gesetzgebungsverfahren notwendig.
Die finale Beschlussfassung im Bundesrat ist für den 8. Mai vorgesehen. Über den weiteren Verlauf sowie tiefere Detailbetrachtungen wird im Rahmen der kommenden 14degrees Marktberichte informiert.
