Ein Überblick über die Stellungnahmen der Branchenverbände zur deutschen RED III-Umsetzung

Zum Ablauf der Stellungnahmefrist am 18. Juli 2025 haben zahlreiche Branchenverbände Rückmeldungen zur nationalen Umsetzung der RED III im Zuge des Entwurfes des zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote eingereicht.

Im Folgenden sind die wichtigsten Positionen und Einschätzungen einzelner Verbände zu den geplanten Maßnahmen im Zuge der RED III-Umsetzung zusammengefasst.

Einigkeit bei Fortschreibung, Kritik an zu geringer Anhebung der THG-Quote in 2027
Konsens besteht hinsichtlich der Fortschreibung der THG-Quote bis 2040.  Einzelne Akteure, darunter der Bundesverband Bioenergie (BBE) und das Hauptstadtbüro Bioenergie, sprechen sich darüber hinaus für eine Zielperspektive bis 2045, um Investitionsentscheidungen langfristig abzusichern.

Auch die Einführung eines dynamischen Anpassungsmechanismus der THG-Quote stößt auf breite Zustimmung. Eine regelmäßige Überprüfung und marktbasierte Nachjustierung wird als zentrales Instrument bewertet, um Überhänge zu vermeiden und Planungsunsicherheit zu reduzieren.

Die im Entwurf vorgesehene Erhöhung der THG-Quote um 0,5 Prozentpunkte im Jahr 2027 wird als nicht ausreichend bewertet. Angesichts der erwarteten Übererfüllungen aus den Jahren 2024, 2025 und 2026 fordern mehrere Verbände, die für 2028 vorgesehene Quote von 17,5 % bereits 2027 anzusetzen und auf diesem Niveau anschließend aufsteigend fortzuschreiben.

Mehrheitlich Kritik an sofortiger Abschaffung der Doppelanrechnung – Verbände fordern Übergangsregelungen und höhere Unterquoten für fortschrittliche Kraftstoffe
Die sofortige Abschaffung der Doppelanrechenbarkeit fortschrittlicher Kraftstoffe trifft mehrheitlich auf Kritik. Der Bundesverband Energie Mittelstand e.V. (UNITI), Bundesverband freier Tankstellen e. V. (bft), und die Gas- und Wasserstoffwirtschaft e.V. sprechen sich allenfalls für eine stufenweise Abschaffung aus. Zahlreiche Unternehmen haben in den vergangenen Jahren Investitionen unter der Annahme getätigt, dass die erzeugten Mengen im Rahmen der Doppelanrechnung vermarktet werden können. Eine sofortige Streichung würde bestehende Geschäftsmodelle gefährden, eine Übergangsphase wird daher als notwendig erachtet, um entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Die Bioenergieverbände schlagen vor, die Abschaffung der Doppelanrechnung durch eine Mehrfachanrechnungsmöglichkeit für erneuerbare Kraftstoffmengen zu ersetzen, die auf Grundlage europäischer Abfall- und Reststoffe nach Anlage 1 der 38. BImSchV in der EU hergestellt werden, um heimische Wertschöpfungsketten zu stärken.

Die allgemeine Erhöhung der Unterquote für fortschrittliche Kraftstoffe findet breite Zustimmung. Gleichwohl finden einige Verbände, dass die Unterquote noch immer zu niedrig angesetzt ist. Die UNITI zum Beispiel regt an, die Höhe der Quote auf ihre marktstabilisierende Wirkung zu prüfen.  Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft e.V. fordert eine Erhöhung von 5 % bis 2030, der Bundesverband Bioenergie sowie das Hauptstadtbüro Bioenergie schlagen mind. 4,5 % bis 2030 vor.

Palm- und Sojaausschluss sorgt für geteilte Meinungen
Der vorgesehene Ausschluss von Palmabfällen und Sojaöl aus der Anrechenbarkeit wird unterschiedlich bewertet. MEW, UNITI und bft bewerten die Regelung kritisch. Die UNITI schlägt vor, dass der Gesetzgeber stattdessen mit einer Begrenzung / Deckelung für POME arbeiten sollte. Der Bundesverband freier Tankstellen sieht eine Übergangsregelung als unerlässlich an, da die Regelung sonst kleinere und mittelständische Händler mit Lagerbeständen und Bestandsverträgen mit besonderer Härte treffe. Dagegen begrüßt der Gas- und Wasserstoffwirtschaft e.V.  und der Bundesverband THG-Quote e.V. diese Maßnahme als Schritt in Richtung nachhaltigerer und regionalerer Rohstoffströme.

Weitgehende Ablehnung der Absenkung der Begrenzung bei Nahrungs- und Futtermittel-basierten Biokraftstoffen
Die schrittweise Absenkung der Begrenzung der Anrechenbarkeit für Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen wird mehrheitlich abgelehnt, die UNITI und die Bioenergieverbände fordern, dass unionsrechtlich zulässige Niveau von 5,8 % auszuschöpfen. Die schrittweise Erhöhung der Deckelung abfallbasierter Biokraftstoffe wird positiv aufgenommen, solle aber noch weiter nach oben angepasst werden.  

RFNBO-Mindestanteil grundsätzlich begrüßt – Skepsis gegenüber frühem Startzeitpunkt
Die Einführung eines Mindestanteils für RFNBOs findet grundsätzlich Zustimmung unter den Branchenverbänden. Kritisch bewertet wird jedoch der ambitionierte Startzeitpunkt. Eine Umsetzung ab 2026 mit 0,1 % wird ohne gesicherte Marktverfügbarkeit als unrealistisch eingestuft. Der MEW spricht sich für eine Verschiebung auf 2028 mit 0,1 % aus. Gleichzeitig fordern andere Verbände ambitioniertere Zielmarken. Der Gas- und Wasserstoffwirtschaft e.V. plädiert für eine Anhebung auf 2 % bis 2030 und 8 % bis 2035. Die UNITI fordert sogar noch ambitioniertere Zielsetzungen von mindestens 5 % im Jahr 2030 und 24 % im Jahr 2040.

Einbeziehung der THG-Quote für Schiffs- und Flugverkehr sorgt für Zustimmung, zugleich aber auch für Wettbewerbsbedenken.
Die geplante Einbeziehung von Schiffs- und Flugverkehr in die THG-Quote wird überwiegend positiv bewertet. Besonders die separate Quote für die Schifffahrt findet Zustimmung. Der Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. warnt jedoch vor Wettbewerbsverzerrungen. Die vorgesehene Quotenhöhe liege deutlich über dem Niveau in Nachbarstaaten wie den Niederlanden, Belgien und Dänemark. Ohne Anpassung sei eine wettbewerbsfähige Bunkerung in Deutschland kaum möglich. Auch der BBE und das Hauptstadtbüro Bioenergie befürchten Ausweichbewegungen ins Ausland. Die Einbeziehung der Luftfahrt wird hingegen vom MEW abgelehnt. Sie führe zu Wettbewerbsnachteilen für Anbieter, die sowohl Flug- als auch Straßenkraftstoffe vertreiben, denn reine Kerosinanbieter sind nicht betroffen. Die Mitglieder befürchten, dass Marktakteure Tochtergesellschaften gründen, die ausschließlich Kerosin vertreiben, um die gesetzlichen Vorgaben zu umgehen.

Die Maßnahmen zur Betrugsprävention werden von allen Verbänden ausdrücklich begrüßt und gelten als absolut notwendig, um das Vertrauen in den Markt wieder zu stärken.

Dringlichkeit einer rechtzeitigen Gesetzesverabschiedung wird betont
Ein breiter Konsens herrscht bei der skeptischen Haltung gegenüber dem vorgegebenen Zeitplan des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Eine Verabschiedung des Gesetzes bis zum 1. Januar 2026 sei unter dem vorgesehenen Ablauf (Kabinettsbeschluss im Oktober, erste Lesung im Bundestag am 18. Dezember 2025) kaum umsetzbar und daher wenig realistisch. Die Branchenverbände betonen jedoch die Notwendigkeit, das Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Quote rechtzeitig vor Jahresende zu verabschieden. Für viele Unternehmen ist das entscheidend für Planungen und Investitionen, es drohe die Gefahr von schwerwiegenden Rechtslücken.