In den vergangenen beiden Wochen war im Markt für THG-Zertifikate ein rückläufiges Preisniveau zu beobachten. Hintergrund dieser Entwicklung war unter anderem die Verschiebung der für den 19. März vorgesehenen zweiten und dritten Lesung zur Weiterentwicklung der THG-Quote im Bundestag. Zusätzlich wirkte sich der zuletzt deutliche Anstieg der Kraftstoffpreise preisdämpfend auf den Markt aus, da infolgedessen mit rückläufigen Absatzmengen im Kraftstoffsektor und entsprechend geringeren Quotenbedarf gerechnet wird.
Für No Cap THG-Zertifikate des Handelsjahres 2025 wurden in KW 12 zunächst Preise zwischen 220 und 230 €/t CO2eq gehandelt. Mit Bekanntwerden der Verschiebung der parlamentarischen Lesungen kam es im weiteren Wochenverlauf zu einem Preisrückgang um rund 10 €/t CO2eq. In der darauffolgenden KW 13 wurden Preise zwischen 210 und 220 €/t CO2eq gehandelt.
Bei No Cap THG-Zertifikaten des Handelsjahres 2026 fiel der Preisrückgang deutlicher aus. Während zum Anfang der KW 12 noch Preise zwischen 445 und 460 €/t CO2eq gehandelt wurden, reduzierte sich das Preisniveau im weiteren Wochenverlauf zunächst auf eine Spanne zwischen 430 und 460 €/t CO2eq und zum Ende der Woche auf 410 und 420 €/t CO2eq. In KW 13 stiegen die Preise wieder leicht an und THG-Zertifikate wurden zwischen 430 und 445 €/t CO2eq gehandelt. Der GJ Preis für die fortschrittliche Unterquote 2026 bewegte sich in beiden Wochen deutlich unterhalb von 1€/GJ.
Das Preisniveau für THG-Zertifikate des Handelsjahres 2027 blieb hingegen weitgehend stabil und bewegte sich weiterhin im Bereich zwischen 275 und 280 €/t CO₂eq.
Auch doppelt anrechenbare THG-Zertifikate des Handelsjahres 2025 verzeichneten zum Ende der KW 12 einen Preisrückgang von zuvor 440 bis 460 €/t CO₂eq auf eine Spanne zwischen 420 und 445 €/t CO₂eq. Dieses Niveau setzte sich auch in der darauffolgenden KW 13 fort.
Ein neuer Termin für die zweite und dritte Lesung im Bundestag steht weiterhin nicht fest. Der Bundestag hätte den Entwurf in KW 13 behandeln und darüber abstimmen müssen, damit das Gesetz noch zeitnah hätte verabschiedet werden können. Nach dem 27. März tagt der Bundesrat erst wieder am 8. Mai. Somit kann ein Inkrafttreten des Gesetzes nun frühstens im Mai erfolgen.
In diesem Zusammenhang sorgen sich Marktakteure, dass das Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Quote nicht wie geplant rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten könnte, was zu zunehmender Unsicherheit führt.
Viele Marktakteure hatten ihre Kalkulationen und Erfüllungsstrategien bislang auf eine rückwirkende Umsetzung der vorgesehenen Gesetzesänderungen ausgerichtet. So planen die meisten Mineralölunternehmen für das gesamte Verpflichtungsjahr ohne eine Doppelanrechnung fortschrittlicher Kraftstoffe, woraus sich ein höherer Bedarf an Biokraftstoffen und weiteren Erfüllungsoptionen ergibt, als wenn zunächst die bestehenden THG-Quotenregelungen Anwendung finden.
Offene Diskussionspunkte zur möglichen Einführung einer THG-Quote im Schifffahrtssektor sowie zur Anrechenbarkeit von biogenem Wasserstoff dürften wesentlich zur Verschiebung der parlamentarischen Behandlung des Referentenentwurfs beigetragen haben.
Das Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat eine Liste der Länder veröffentlicht, die Vor-Ort-Kontrollen an Biokraftstoffanlagen entsprechend den Anforderungen der RED III Umsetzung ermöglichen. Auf dieser Liste fehlen derzeit noch bedeutende Exportländer wie China und Indien. Brasilien wurde hingegen kürzlich aufgenommen. Malaysia und Indonesien sind ebenfalls bereits gelistet. Da jedoch teilweise Rückmeldungen der zuständigen Stellen einiger Staaten noch ausstehen, ist die Liste bislang nicht abschließend; weitere Länder könnten daher noch aufgenommen werden.
